1. Leistungsumfang und Geltungsbereich
1.1 Coaching, Training und Seminare
Communicate 365 bietet Coaching-, Trainings- und Seminarveranstaltungen an, die auf die Bedürfnisse von Einzelpersonen, Teams oder Unternehmen zugeschnitten sind. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus den jeweiligen Leistungsbeschreibungen, Angeboten oder Vertragsvereinbarungen.
1.2 Beratung und Implementierung Microsoft 365
Communicate 365 ist ferner spezialisiert auf die Einführung und Optimierung von Microsoft 365–Lösungen, insbesondere Microsoft Copilot, Teams & SharePoint. Zu den Dienstleistungen zählen u. a.:
Implementierung und Rollout-Strategien für Microsoft 365
Entwicklung und Durchführung von Schulungskonzepten („Snack & Learn“, Deep-Dives etc.)
Begleitung von kulturellen und organisatorischen Change-Prozessen
Aufbau von Wissensplattformen (z. B. SharePoint)
Virtuelle Floorwalking-Sessions und Community Management
1.3 Individuelle Anpassungen
Communicate 365 bietet maßgeschneiderte, kundenspezifische Lösungen an. Inhalt, Umfang und Dauer der Leistungen sowie Zahlungsmodalitäten werden jeweils individuell vertraglich vereinbart.
1.4 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge, Angebote, Leistungen und sonstige Rechtsgeschäfte zwischen Communicate 365 und ihren Kunden. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn nicht nochmals ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.
2. Anmeldung, Vertragsschluss und Bestätigung
2.1 Anmeldung
Die Anmeldung zu einem Coaching, Training oder einer Beratungsleistung erfolgt über eine schriftliche Bestellung, ein Online-Formular oder ein entsprechendes Buchungsdokument (z. B. E-Mail-Angebot).
2.2 Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung (z. B. per E-Mail oder auf dem Postweg) durch Communicate 365 zustande. Die Bestätigung enthält Angaben zu Leistungsumfang, Terminen, Zahlungsbedingungen und sonstigen relevanten Vertragsinhalten.
2.3 Teilnahmeberechtigung
Sofern die Dienstleistung auf eine bestimmte Teilnehmerzahl oder Zielgruppe beschränkt ist (z. B. für interne Mitarbeitende eines Unternehmens), ist Communicate 365 berechtigt, Anmeldungen abzulehnen. Dies wird dem Kunden unverzüglich mitgeteilt.
3. Teilnahmegebühren, Tagessätze und Zahlungsbedingungen
3.1 Gebühren und Tagessätze
Es gelten die jeweils mit dem Kunden zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Tagessätze bzw. Pauschalpreise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen.
3.2 Fälligkeit
Die Rechnungsstellung erfolgt im Regelfall nach erbrachter Leistung oder gemäß individueller Vereinbarung (z. B. Abschlagsrechnungen bei längerfristigen Projekten). Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
3.3 Verzugsfolgen
Bei Überschreitung des Zahlungsziels gerät der Kunde in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Gesetzliche Verzugszinsen können von Communicate 365 geltend gemacht werden. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
3.4 Leistungsunterlagen
Sofern in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen vorgesehen, sind Arbeits- und Seminarunterlagen in der Teilnahmegebühr enthalten. Eine gesonderte Berechnung bleibt vorbehalten, sofern dies im Angebot nicht anders vereinbart ist.
4. Stornierung und Umbuchung
4.1 Stornierung
Eine Stornierung von Coachings, Trainings oder Beratungsleistungen muss schriftlich (z. B. per E-Mail) erfolgen. Maßgeblich ist der Zugang bei Communicate 365.
Bis 28 Kalendertage vor Leistungsbeginn: keine Stornogebühr
Bis 14 Kalendertage vor Leistungsbeginn: 25 % der vereinbarten Gebühr
Bis 7 Kalendertage vor Leistungsbeginn: 50 % der vereinbarten Gebühr
Bis 3 Kalendertage vor Leistungsbeginn: 75 % der vereinbarten Gebühr
Weniger als 3 Kalendertage vor Leistungsbeginn oder Nichterscheinen: 100 % der vereinbarten Gebühr
4.2 Ersatzteilnehmende
Kann ein angemeldeter Teilnehmender nicht erscheinen, ist nach Absprache mit Communicate 365 die Stellung einer geeigneten Ersatzperson möglich. Eine Reduzierung der Teilnahmegebühr durch geringere Teilnehmerzahl ist nicht möglich.
4.3 Stornogebühren für Reise-/Hotelkosten des Veranstalters
Eventuell angefallene Stornogebühren für Reise- oder Hotelkosten werden dem Kunden bei Absage der Veranstaltung – unabhängig vom Zeitpunkt und Grund der Absage – in nachgewiesener Höhe berechnet.
5. Änderungen, Ausfall, Höhere Gewalt
5.1 Veranstaltungsänderungen
Communicate 365 behält sich das Recht vor, bei Umständen, die nicht von Communicate 365 zu vertreten sind (z. B. Erkrankung eines Referenten, höhere Gewalt), Veranstaltungen räumlich und/oder zeitlich zu verlegen, Referierende zu wechseln oder die Veranstaltung ersatzlos abzusagen. Der Kunde wird hierüber unverzüglich informiert.
5.2 Ausweichtermine und Erstattung
Zeitliche Verlegung: Im Falle einer Verschiebung kann der Kunde zwischen der Teilnahme am neuen Termin und einer Rückerstattung bereits gezahlter Gebühren wählen.
Ersatzlose Absage: Bei ersatzloser Absage werden bereits gezahlte Gebühren vollständig erstattet.
5.3 Haftungsausschluss
Weitergehende Ansprüche – insbesondere Ersatz von Stornogebühren für Reise- oder Hotelkosten – sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Communicate 365 beruhen.
5.4 Höhere Gewalt
Wird die Erbringung der Leistung infolge höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen) erschwert oder unmöglich gemacht, ist Communicate 365 für die Dauer der Auswirkung und im Umfang ihrer Wirkung von ihren Leistungsverpflichtungen befreit. Bereits gezahlte Gebühren werden, sofern keine Teilleistungen erbracht wurden, zurückerstattet
Wird die Erbringung der Leistung infolge höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen) erschwert oder unmöglich gemacht, ist Communicate 365 für die Dauer der Auswirkung und im Umfang ihrer Wirkung von ihren Leistungsverpflichtungen befreit. Bereits gezahlte Gebühren werden, sofern keine Teilleistungen erbracht wurden, zurückerstattet.
Wird die Erbringung der Leistung infolge höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen) erschwert oder unmöglich gemacht, ist Communicate 365 für die Dauer der Auswirkung und im Umfang ihrer Wirkung von ihren Leistungsverpflichtungen befreit. Bereits gezahlte Gebühren werden, sofern keine Teilleistungen erbracht wurden, zurückerstattet.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
6.1 Verantwortungsbereich
Für den Erfolg einer Trainings-, Coaching- oder Beratungsmaßnahme ist die aktive Mitwirkung des Kunden von erheblicher Bedeutung. Bei Projekten zur Implementierung von Microsoft 365 oder vergleichbaren Lösungen verpflichtet sich der Kunde zur Bereitstellung aller notwendigen Ressourcen (z. B. technisches Equipment, Ansprechpartner, Zugänge).
6.2 Terminkoordination
Der Kunde stellt sicher, dass die vereinbarten Termine eingehalten werden können. Bei Terminverschiebungen durch den Kunden können Stornogebühren oder Aufwandsentschädigungen anfallen, sofern nicht anders vereinbart.
6.3 Zugang zu Systemen
Soweit zur Leistungserbringung erforderlich (z. B. Einrichtung von Microsoft Teams), gewährt der Kunde rechtzeitig alle erforderlichen Zugänge oder Berechtigungen und stellt die nötige IT-Infrastruktur bereit. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden gehen nicht zulasten von Communicate 365.
7. Urheberrechte und Nutzungsrechte
7.1 Seminar- und Schulungsunterlagen
Die von Communicate 365 bereitgestellten Unterlagen (z. B. Präsentationen, digitale Dokumente, Lernmaterialien) sind urheberrechtlich geschützt. Jede Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte oder sonstige Nutzung außerhalb des vertraglich vereinbarten Zwecks bedarf der vorherigen, schriftlichen Zustimmung von Communicate 365.
7.2 Lizenzrechte bei Software-Implementierung
Sofern im Rahmen von Beratungsleistungen und Implementierungstätigkeiten (z. B. Microsoft 365) Softwarekomponenten bereitgestellt oder vermittelt werden, gelten die Lizenzbestimmungen des jeweiligen Herstellers (z. B. Microsoft). Der Kunde ist verantwortlich für den rechtskonformen Einsatz der Software.
8. Haftung und Gewährleistung
8.1 Haftungsumfang
Communicate 365 haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen oder aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten resultieren. Diese Haftung ist der Höhe nach auf typische und bei Vertragsschluss vorhersehbare Schäden begrenzt.
8.2 Haftungsausschluss
Eine weitergehende Haftung wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder sonstige Folgeschäden.
8.3 Gewährleistung
Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen, um Communicate 365 die Möglichkeit einzuräumen, nachzubessern. Soweit eine Nachbesserung nicht möglich oder erfolglos ist, können weitere Ansprüche im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen geltend gemacht werden.
8.4 Vertragliche Beratung
Die Dienstleistungen von Communicate 365 beinhalten eine Beratung auf Basis des jeweils aktuellen Kenntnisstands und der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung üblichen Sorgfalt. Ein konkreter Erfolg (z. B. bestimmter Umsatz, Produktivitätsschub) wird nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
9. Datenschutz und Vertraulichkeit
9.1 Datenschutz
Communicate 365 verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und ggf. der Teilnehmenden nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO und BDSG). Ausführliche Informationen zum Datenschutz und zu den Rechten der Betroffenen finden sich in der Datenschutzerklärung von Communicate 365.
9.2 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
11.1 Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
11.2 Gerichtsstand
Soweit gesetzlich zulässig, wird als Gerichtsstand Limburg an der Lahn vereinbart.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Änderungen der AGB
Communicate 365 ist berechtigt, diese AGB für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen, sofern hierfür ein triftiger Grund besteht (z. B. neue Gesetze, Weiterentwicklung des Leistungsangebots). Wesentliche Änderungen werden dem Kunden in geeigneter Weise mitgeteilt.
12.2 Elektronische Kommunikation
Soweit gesetzlich zulässig, können alle vertragsrelevanten Erklärungen per E-Mail erfolgen. Die Parteien verpflichten sich, ihre elektronische Korrespondenz regelmäßig abzurufen und sicherzustellen, dass die technischen Voraussetzungen dafür gegeben sind.
12.3 Hinweis zu Subunternehmern
Communicate 365 ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen Subunternehmer oder Partnerunternehmen (z. B. externe Trainer, technische Dienstleister) zu bedienen, sofern hierdurch keine berechtigten Interessen des Kunden beeinträchtigt werden.